Unsere Stellungnahme zur Mittelschulreform

Wir haben unsere Vernehmlassungsantwort zur Revision der Mittelschulgesetzgebung im Kanton Zürich fristgerecht eingereicht.

Die Vorlage definiert die künftigen Rahmenbedingungen für die Zürcher Kantonsschulen und Gymnasien und hat damit direkte Auswirkungen auf die Bildung, die Aufnahmeverfahren und die Schulentwicklung.

Hier ist unsere vollständige und detaillierte Stellungnahme zum Nachlesen zu finden:

Diese Vernehmlassung zur Einführung der geleiteten Lehrmittelfreiheit an den Zürcher Schulen befasst sich mit einer grundlegenden Neuausrichtung des Systems der Lehrmittelwahl und -entwicklung. Sie hat direkte Auswirkungen auf die pädagogische Freiheit der Lehrpersonen, die Qualität der Unterrichtsmaterialien und die Steuerung durch die Bildungsdirektion.

Die zentralen Aspekte, zu denen wir Stellung genommen haben, umfassen:

  • Pädagogische Autonomie: Das Verhältnis zwischen zentralen Vorgaben und der Entscheidungsfreiheit der Schulen und Lehrpersonen bei der Wahl der Unterrichtsmaterialien.
  • Qualitätssicherung: Die Mechanismen zur Evaluation und Zulassung von Lehrmitteln, um einen hohen didaktischen Standard zu gewährleisten.
  • Finanzierung und Entwicklung: Die zukünftige Organisation der Beschaffung und der Entwicklung neuer, digitaler Lehrmittel.

Es geht darum, sowohl pädagogische Vielfalt zu ermöglichen als auch hohe, koordinierte Qualitätsstandards im gesamten Kanton zu sichern.

Die vorliegende Gesetzesrevision zur geplanten Änderung des Zürcher Lehrpersonalgesetzes (LPG) "Anstellung von Lehrpersonen ohne Zulassung" ist von grundlegender Bedeutung, da sie die Anstellungs- und Rahmenbedingungen für alle Lehrpersonen an Volksschulen und Mittelschulen neu definiert. Wichtige Kernthemen sind:

  • Arbeitszeit und Pensengestaltung: Anpassungen bei der Berechnung der Unterrichts- und Präsenzzeit sowie Regelungen zu Pensenreduktionen und Überzeit.
  • Lohnsystem und Lohnentwicklung: Geplante Änderungen im bestehenden Lohnband- und Erfahrungsstufen-System, welche die Attraktivität des Lehrberufs direkt beeinflussen.
  • Dienstrechtliche Bestimmungen: Neue Vorschriften betreffend Stellvertretungen, Beurteilungsprozesse und Möglichkeiten der Pensenkorrektur.

Hier unsere vollständige und detaillierte Vernehmlassungsantwort: 

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