Der Bundesrat hat am 13.06.2025 die Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung verabschiedet (Medienmitteilung).
Die Revision der Berufsmaturität bringt einige wichtige Änderungen mit sich. Englisch wird nun als dritte Sprache und Pflichtfach fest verankert. Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden kantonal oder interkantonal vorbereitet und überprüft, und die Notenberechnung wird aussagekräftiger gestaltet. Falls die Berufsmaturität während der Berufslehre nicht bestanden wird, kann sie nun nach Abschluss der Lehre wiederholt werden. Zudem werden im Rahmenlehrplan klare Vorgaben für Blended Learning, also die Kombination von traditionellem Unterricht mit digitalen Medien, festgelegt. Die interdisziplinäre Projektarbeit wird inhaltlich erweitert und gestärkt. Diese Maßnahmen sollen die Qualität der Berufsmaturität verbessern und die Absolventinnen und Absolventen besser auf weitere Studien vorbereiten.
